Oberste Landesbehörden

sind die Ministerien der Landesregierungen. Höhere Verwaltungsbehörde.

Verwaltungsbehörden (2 a).




Vorheriger Fachbegriff: oberste Landesbehörde | Nächster Fachbegriff: Oberste Verwaltungsbehörden


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen