Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

, Abk. OSZE: bis 1995 KSZE; 56 auch außereuropäische Mitglieder; Hauptaufgabe besteht in der Lösung von Konflikten, im Krisenmanagement und in der Friedenserhaltung; keine Kompetenz zur Fassung von völkerrechtlich verbindlichen Beschlüssen; Hauptorgane sind der Ministerrat (Vertretung der Außenminister der OSZE-Staaten; jährliche Tagung) und der Höchste Rat.
— Staatensukzession:
Im engen völkerrechtlichen Verständnis bezeichnet Nachfolgestaat ein neues Völkerrechtssubjekt, das nach der Auflösung eines bestehenden die Rechtsnachfolge für diesen erloschenen Staat antritt. Demgemäß fallen alle Verträge, Rechte und Pflichten, die für den vorherigen Staat gegolten haben, nun auf den Nachfolgestaat. In Artikel 34 der Wiener Konvention über das Recht der Staatennachfolge in Verträge (1978) ist grundsätzlich eine Universalsukzession der nach einem Staatenuntergang neu entstandenen Staaten vorgesehen.
Folglich hat beispielsweise Serbien als Nachfolgestaat von Serbien und Montenegro weiter die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen, während Montenegro sich nach dem Unabhängigkeitsreferendum von Montenegro für die UNO wie für andere Organisationen neu bewerben musste. Dies sah so die Verfassung von Serbien und Montenegro vor. Montenegro
hatte alle Rechte der politischen und rechtlichen Kontinuität verwirkt und war somit kein Nachfolgestaat im völkerrechtlichen Sinne.
— Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen:
Neue Praxis der Europäischen Union ist es, mit Staaten, die eine Mitgliedschaft in der EU beabsichtigen, zunächst ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zu vereinbaren. Durch dieses Abkommen wird die Wirtschaft des jeweiligen Staates an die der Europäischen Union gebunden und man erhofft sich eine höhere Stabilität, bevor Beitrittsgespräche mit dem Mitgliedstaat begonnen werden. Auch politisch wird eine Festigung angestrebt. Auf diesem Wege soll einem wirtschaftlichen Schock im Hinblick auf die zukünftige Marktintegration mit dem europäischen Binnenmarkt bzw. Rückschritten wirtschaftlicher oder politischer Art in den assoziierten Staaten aus dem Weg gegangen werden.
Die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens setzen Vorgaben, welche die Staaten in einem gewissen Zeitrahmen erfüllen müssen.
Kroatien und Mazedonien zählten im Jahr 2001 zu den ersten Ländern, welche ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet haben und seitdem auch durchführen. 2006 und 2007 wurden Abkommen mit Albanien und mit Montenegro unterzeichnet. Serbien und Bosnien-Herzegowina unterschrieben beide im Jahr 2008.




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