Postgebühren

1.
Früher waren P. Benutzungsgebühren. Seit der Postreform sind P. private Dienstleistungsentgelte, die durch den stetigen Wettbewerb langsam sinken sollen. P. eines marktbeherrschenden Anbieters (= Lizenznehmer) bedürfen der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Das Verfahren regelt die Post-Entgeltregulierungsverordnung. Ähnliches gilt für den Telekommunikationsbereich, dazu Marktregulierung.

2.
Als P. werden auch die zahlreichen Lizenzgebühren bezeichnet, die Anbieter von Post- und Telekommunikationsdienstleistungen an die Regulierungsbehörde entrichten müssen, s. Post-LizenzgebührenVO v. 4. 2. 2002 (BGBl. I 579) m. Änd., Postrecht, Telekommunikationsrecht.




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