Postglossator

ist in der Rechtsgeschichte die ältere Bezeichnung für die zeitlich (13. Jh.) nach (lat. post) den Glossatoren folgenden Gelehrten des (römischen) Rechts. Konsiliator, Kommentator Lit.: Köbler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005

oder Kommentatoren, als Nachfolger der Glossatoren machten sie in der 2. Hälfte des 13. und im 14. Jh. deren Ergebnisse für die Praxis brauchbar, indem sie das Recht des corpus iuris civilis modernisierten, insbes. an die mittelalterlichen Stadtrechte und an das kanonische Recht anpassten. Hauptvertreter: Bartolus und Baldus.

römisches Recht.




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