Primärebene

, Polizeirecht: Entscheidung über das „Ob” eines polizeilichen Eingreifens mit den Mitteln des Polizeirechts. Sie umfasst alle Fragen der Rechtmäßigkeit, also der Voraussetzungen für polizeiliches Handeln und der richtigen Ermessensausübung. Anders als die Sekundärebene ist sie streng nach objektiven Kriterien und dem Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr geprägt.




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