Produktfehler

(§ 3 ProdHaftG) ist das Abweichen eines Produkts von der Sicherheit, die berechtigterweise für die Benutzung des Produkts erwartet werden darf. Lit.: Muthig, A., Die Haftung des Herstellers für Produktfehler, 1993; Bodewig, T., Der Rückruf fehlerhafter Produkte, 1999

Produkthaftung.




Vorheriger Fachbegriff: Produktenbörsen | Nächster Fachbegriff: Produktfehlers


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen