Rechtmäßigkeit

ist der Maßstab zur Bewertung eines Verhaltens oder Zustands, der sich an deren formellen und materiellen Übereinstimmung mit der Rechtsordnung orientiert. Die R. einer Verwaltungstätigkeit wird im Rahmen der Rechtsaufsicht geprüft. Im Übrigen sind die Gerichte für die Feststellung der R. zuständig. Lit.: Bockwoldt, G., Rechtmäßigkeit und Kostentragungspflicht polizeilichen Handelns, 2003; Linker, J., Die Rechtmäßigkeit der Entgelte der Banken, 2004




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