Rückverweisung

Zurückweisung, Internationales Recht.

(Art. 4 12 EGBGB, [franz.] ren- voi) ist im internationalen Privatrecht die Verweisung des Rechtes eines fremden Staates, dessen Gesetze durch deutsches Recht für maßgebend erklärt worden sind, das aber seine Sachnorm nicht angewandt haben will, auf ein deutsches Gesetz. Die R. führt zur Anwendung deutscher Gesetze (z.B. Beerbung eines in Deutschland wohnenden Engländers). Lit.: Kuhn, //., Der Renvoi, 1998

renvoi.

Internationales Privatrecht (1).




Vorheriger Fachbegriff: Rückversicherung | Nächster Fachbegriff: Rückwälzung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen