Selbstauflösungsrecht

ist das Recht eines Verbands oder einer sonstigen Personenmehrheit, sich durch eigene Entscheidung aufzulösen. Das S. ist im Privatrecht auf Grund der Privatautonomie grundsätzlich ohne Weiteres gegeben. Nach dem Grundgesetz hat der Bundestag kein S. Lit.: Lemke, S., Die Auswirkungen eines Selbstauflö- sungsrechts des Bundestages, 1995




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