Soldatenurlaubsverordnung

regelt den Urlaub der Soldaten.

, Abk. SUV Soldatengesetz.

Die S. i. d.F. v. 14. 5. 1997 (BGBl. I 1134) m. Änd. regelt die Dauer des Erholungsurlaubs der Soldaten, die auf Grund des WehrpflichtG Wehrdienst leisten (§ 5); wegen des Urlaubs der Berufs- und der Zeitsoldaten verweist sie grundsätzl. auf die Vorschriften über Urlaub des Beamten. Ferner enthält die VO ergänzende Vorschriften für den Erholungs- und Heimaturlaub der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (z. B. über die Übertragung des Erholungsurlaubs auf das nächste Urlaubsjahr), - teilweise in Abweichung von den für Beamte geltenden Vorschriften - sowie Regelungen für Urlaub aus besonderem Anlass (Sonderurlaub) für alle Soldaten (zu Studienzwecken, aus persönlichem oder familiärem Anlass u. dgl.).




Vorheriger Fachbegriff: Soldatenrecht | Nächster Fachbegriff: Soldatenversorgungsgesetz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen