Solidaritätsprinzip

Im Sozialrecht :

Zu den tragenden Prinzipien des Sozialversicherungsrechts gehört das Solidaritätsprinzip. Solidarität soll einerseits dadurch herbeigeführt werden, dass sich die Beitragshöhe nicht nach der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines individuellen Versicherungsrisikos, sondern nach der individuellen Einkommenshöhe richtet. Besserverdienende zahlen deshalb mehr für dieselben Leistungen als weniger Verdienende. Dem solidarischen Ausgleich dient andererseits die beitragsfreie Einbeziehung von Familienangehörigen (Familienversicherung).




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