Solvabilität

bezeichnet bei einem Versicherungsunternehmen den Betrag, den dieses zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge in Form freier unbelasteter Eigenmittel mindestens aufweisen muss. Die vom Umfang des Geschäftsvolumens abhängige S.spanne wird i. e. durch die KapitalausstattungsVO v. 13. 12. 1983 (BGBl. I 1451) geregelt.




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