Stabilitätspakt

1.
Vor Einführung des Euro verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu dauerhafter Finanzdisziplin und der Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite. Der von Deutschland angeregte S. (auch Euro-S.) ergänzt Art. 126 AEUV (früher Art. 104 EGV) und ist niedergelegt in der „Entschließung des Europäischen Rates über den Stabilitäts- und Wachstumspakt“ v. 17. 6. 1997 (ABl. EG C 236/1), der VO (EG) Nr. 1466/97 v. 7. 7. 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik (ABl. EG L 209/1) und der VO (EG) Nr. 1467/97 v. 7. 7. 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. EG L 209/6). Der S. wurde im Jahre 2005 geändert. Er gilt für alle Mitgliedstaaten der EU, enthält aber erheblich strengere Regeln für diejenigen Staaten, die den Euro eingeführt haben (vgl. Art. 139 AEUV).

2.
Die Einhaltung des S. soll durch das Defizitverfahren gesichert werden, das durch sog. blaue Briefe der Europäischen Kommission eingeleitet wird. Es folgen die Feststellung eines übermäßigen Defizits durch den Rat, Empfehlung von Maßnahmen und am Ende Sanktionen, die bis zu Geldbußen reichen können. Im Sommer 2004 entschied der Europäische Gerichtshof (C-27/04), dass der Rat die Fortsetzung eines Defizitverfahrens ablehnen kann. Evtl. Sanktionsmaßnahmen gegen Deutschland tragen Bund und Länder im Verhälnis 65 zu 35 (Art. 109 V GG). S. a. Finanzwesen (5), Föderalismusreform II (2 a).

3.
Es fällt den großen Mitgliedsstaaten schwer, die Stabilitätskriterien (Konvergenzkriterien), insbes. die Obergrenze der jährlichen Staatsverschuldung (das ist die Summe der Defizite von Bund, Ländern, Gemeinden und den Sozialversicherungen) von 3% des Bruttoinlandsproduktes einzuhalten. Deutschland hat von 2001-2006 fünf Mal in Folge gegen den S. verstoßen. Im Zuge der Weltwirtschafts- und Finanzkrise von 2008 stieg die Staatsverschuldung, so dass der S. erneut von vielen Staaten nicht eingehalten werden wird. Die EU-Kommission hat entsprechende Defizitverfahren, auch gegen D, angekündigt. S. a. Konvergenzkriterien, Stabilitätsrat, Wirtschafts- und Währungsunion.




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