Strafaufhebungs- und Strafausschliessungsgründe

sind Umstände, die bei dem Täter trotz Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung Bestrafung ausschliessen. Strafausschliessungsgründe sind die in der Person des Täters liegenden Umstände, die seine Straflosigkeit zur Folge haben (z.B. der Bestohlene ist der Ehegatte od. das Kind des Diebes, Familiendiebstahl). Strafaufhebungsgründe sind nach der Tat eintretende zur Straflosigkeit führende Umstände (z.B. strafbefreiender Rücktritt vom Versuch). persönliche Strafausschliessungs- und Strafaufhebungsgründe.




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