Strafverfolgungsstatistik

, Abk. StVSt: Wird seit 1950 vom Statistischen Bundesamt herausgegeben und erfasst die gerichtlich abgeurteilten Tatverdächtigen. Abgeurteilte sind die Summe der Freigesprochenen, Verurteilten und derjenigen Tatverdächtigen, deren Verfahren eingestellt wurden.
Nachteile dieser Statistik: sehr unsichere Beurteilungsgrundlage, da die von der StA nach dem Opportunitätsprinzip eingestellten Fälle nicht erfasst sind; bei tateinheitlicher oder tatmehrheitlicher Verurteilung wird nur das schwerste Delikt erfasst; die gerichtliche Aburteilungspraxis ist meist zusätzlich von prozesstaktischen Erwägungen geprägt.




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