Strafvollzugsgesetz

, Abk. StVollzG: Bundesgesetz, welches den Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung, also deren praktische Durchführung, regelt.
Aufgrund der Föderalismusreform obliegt es nun den Bundesländern, den Strafvollzug gesetzlich zu regeln. Von dieser Gesetzgebungskompetenz haben bislang allerdings nur die Länder Bayern, Hamburg und Niedersachsen Gebrauch gemacht. Das StVollzG hat als partikulares Bundesrecht weiterhin Geltung, soweit es nicht durch Landesrecht ersetzt wird. Der Jugendstrafvollzug ist in Landesgesetzen gesondert geregelt.




Vorheriger Fachbegriff: Strafvollzug | Nächster Fachbegriff: Strafvollzugsgrundsätze


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen