Straßenbaubehörde

ist das zuständige Verwaltungsorgan des Straßenbaulastträgers, dessen Aufgabe vor allem darin besteht, die Rechtsgeschäfte und tatsächlichen Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um der gesetzlichen Verpflichtung zum Bau und zur Unterhaltung der Straßen zu genügen.




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