Streitgericht

Abteilung eines Amtsgerichts, die für die Entscheidung der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozess) innerhalb der Zivilgerichtsbarkeitzuständigist. Gegensatz: die Abteilungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht).

wird in manchen Ländern die Abteilung des Amtsgerichts genannt, die im Rahmen der streitigen Gerichtsbarkeit die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im Zivilprozess zu entscheiden hat.




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