Suchscheinwerfer

Breitstrahler, Rallye-Scheinwerfer, Weitstrahler. Unter Suchscheinwerfer versteht man bewegliche Scheinwerfer, mit denen Straßen- und Geländeteile, die nicht vom Licht der festen Scheinwerfer erfaßt werden, beleuchtet werden können. Sie dürfen nicht zur Beleuchtung der Fahrbahn und nur vorübergehend benutzt werden (§17 Absatz 6 StVO). Suchstrahler sind zulässig.

bis höchstens 25 Watt mit weissem od. schwachgelbem Licht kann am Kfz zusätzlich angebracht werden u. darf nur zusammen mit Schlusslicht u. Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein (§ 52 StVZO). S. darf nur kurz u. nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden (§ 17 Abs. 6 StVO).

Beleuchtung von Fahrzeugen (2).




Vorheriger Fachbegriff: Such- und Rettungsdienst | Nächster Fachbegriff: Suchtstoffe


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen