Sukzessivüeferungsvertrag

(lat.: successivus = nachfolgend) Einheitlicher Kaufvertrag, durch den sich der Verkäufer zur Lieferung einer festgelegten oder nach Bedarf des Käufers für eine gewisse Zeit zu bestimmenden Warenmenge in Raten und der Käufer i. d. R. zu entsprechender Ratenzahlung verpflichtet. Die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung einzelner Raten kann zu einem Schadensersatzanspruch oder einem Rücktrittsrecht des Gläubigers sowohl hinsichtlich dieser Leistung als auch hinsichtlich des ganzen Vertrages führen, soweit er noch nicht erfüllt ist und die Fortführung des gesamten S. derartig gefährdet erscheint, daß dem Vertragspartner die Fortführung nicht mehr zumutbar ist.




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