Tariföffnungsklausel

nennt man die Möglichkeit, eine gesetzliche Regelung durch Tarifvertrag (s. z. B. Zeitarbeitsverhältnis, 2) oder einen Tarifvertrag durch Einzelvereinbarung (insbes. Betriebsvereinbarung) zu ändern. S. a. Öffnungsklausel.




Vorheriger Fachbegriff: Tarif | Nächster Fachbegriff: Tariföffnungsklauseln


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen