UN-Konvention über die Rechte des Kindes

ist das am 20. 11. 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete und am 5.4. 1992 für Deutschland in Kraft getretene, aber innerstaatlich nicht unmittelbar anwendbare, 54 Artikel umfassende Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kinds. Lit.: Baer, /., Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, NJW 1993, 2209




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