Verbindlichkeitserklärung

Die Landesplanungsbehörden (i.d.R. der Ministerpräsident oder der Minister des Innern) können Raumordnungspläne (Raumordnung) durch Verordnung für verbindlich erklären, um ihre Durchführung bei bes. Bedeutung sicherzustellen. I. d. R. ist die Verbindlichkeit befristet (z. B. auf 5 Jahre). Die V. hat zur Folge, dass keine Planungen aufgestellt oder aufrechterhalten bleiben dürfen, die mit dem Raumordnungsplan in Widerspruch stehen.

Im Arbeitsrecht:

Schlichtung, Allgemeinverbindlicherklärung.




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