Verfassungsmässige Ordnung

ein vom Grundgesetz an mehreren Stellen in unterschiedlichem Sinne gebrauchter Begriff. Als Schranke der allgemeinen Handlungsfreiheit ist die verfassungsmässige Ordnung gleichbedeutend mit der gesamten Rechtsordnung, soweit diese materiell und formell verfassungsmässig ist. Derselbe Begriff verengt sich bei der Einschränkung der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 II) auf die Grundprinzipien der Verfassung. Hingegen bedeutet die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmässige Ordnung (Art. 20 III) die strikte Gebundenheit der Legislative an alle Bestimmungen des Grundgesetzes.




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