Verhältnismässigkeitsgrundsatz

ein im Rechtsstaatsprinzip gründendes Gebot für alle hoheitlichen Eingriffe in den grundrechtlich geschützten Bereich. Demgemäss muss z.B. ein gesetzlich zulässiger Eingriff geeignet und erforderlich sein, um seinen Zweck zu erreichen. Auch darf er den Betroffenen nicht übermässig belasten, muss also zumutbar sein. Das Übermassverbot bindet insbesondere den Gesetzgeber, sofern er zu Grundrechtsbeschränkungen ermächtigt ist. Unzumutbar ist eine Belastung des Einzelnen namentlich dann, wenn die von ihm hinzunehmenden Einbussen ausser Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen.




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