Vermögensverfall

bedeutet eine wesentliche Vermögensverschlechterung. Er ist bedeutsam bei Verträgen, bei dem für einen Partner Vorleistungspflicht besteht. Ferner bei einer Bürgschaft, wenn sie der Bürge, wie i.d.R., im Aufträge des Hauptschuldners übernommen hat: kommt dieser in V. und wird der Bürge daher gefährdet, kann er vom Hauptschuldner vorzeitig Befreiung von seiner Bürgschaftsverpflichtung verlangen, § 775 BGB (durch Befriedigung des Gläubigers oder Sicherheitsstellung, so dass der Gläubiger ihn aus der Bürgschaftsschuld entlässt).




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