Weltorganisation für geistiges Eigentum

WIPO.

(World Intellectual Property Organization, WIPO). Im Zusammenhang mit der Revision der Pariser Übereinkunft wurde mit dem Übereinkommen vom 14. 7. 1967 (WIPO-Übereinkommen; BGBl. 1970 II 293, zul. geänd. am 28. 2. 1979, BGBl. 1984 II 799 und 1985 II 975) die Weltorganisation für geistiges Eigentum geschaffen. Ihre Aufgabe ist die Ausarbeitung internationaler Abkommen, die Revision bestehender Übereinkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, die Harmonisierung des diesbezüglichen innerstaatlichen Rechts und die Unterstützung der Entwicklungsländer. Am 20. 12. 1996 wurden im Rahmen der WIPO zwei neue internationale Verträge zum Urheberrechtsschutz und zum Schutz der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller geschlossen (vgl. G v. 10. 8. 2003, BGBl. II 754). Am 31. 12. 2006 hatte die WIPO mit Sitz in Genf 184 Mitglieder.




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