Währungsunion

ist die (vertraglich geschaffene) Einheit der Währung in den Gebieten verschiedener Staaten. Staats vertrag Lit.: Dauses, M., Rechtliche Grundlagen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, 2003

Wirtschafts- und Währungsunion.




Vorheriger Fachbegriff: Währungsreform | Nächster Fachbegriff: Währungsunion (Europa)


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen