Übergangsvorschrift

In neuen oder neu gefassten Gesetzen und VO.en finden sich häufig Ü.en, die nur für eine Übergangszeit - bis zum endgültigen Inkrafttreten der neuen Bestimmungen - gelten sollen.

sind Bestimmungen, die bei Erlass eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder einer Satzung die Anpassung des bisher geltenden Rechts an die neue Rechtslage regeln.

sind Bestimmungen, die beim Erlass neuer Gesetze oder bei Novellierungen (Novelle) die Überleitung des alten in den neuen Rechtszustand regeln. Wird das Verfahrensrecht (im Gegensatz zum materiellen Recht) geändert, so gilt vorbehaltlich anderer gesetzlicher Bestimmung der Grundsatz, dass das neue Recht ab sofort auch für bereits anhängige Verfahren maßgebend ist. S. a. Inkrafttreten der Gesetze, Rückwirkung von Gesetzen.




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