Abberufung von Diplomaten

Wird der Chef einer ständigen diplomatischen Vertretung (Diplomat) wegen beabsichtigter anderweitiger Verwendung oder wegen Eintritts in den Ruhestand von seinem Heimatstaat abberufen, so erhält er von diesem ein Abberufungsschreiben (lettre de rappel), das er dem Staatsoberhaupt oder dem Außenminister des Empfangsstaates überreicht. Dieser erwidert es mit dem sog. Rekreditiv (lettre de recréance), in dem das Abberufungsschreiben bestätigt und i. d. R. die Tätigkeit des Diplomaten anerkennend gewürdigt wird. Hat die Abberufung ihren Grund in einem Konflikt zwischen Entsendestaat und Empfangsstaat (Kriegsausbruch, Abbruch der diplomatischen Beziehungen) oder in einem Konflikt des Diplomaten mit dem Empfangsstaat, sei es, dass sich der Diplomat in seinen Rechten verletzt fühlt, sei es dass er vom Empfangsstaat zur persona non grata erklärt wird, so gilt ein vereinfachtes Verfahren: der Diplomat fordert seine Pässe oder erhält diese vom Empfangsstaat zugestellt.




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