Abwicklung

Liquidation.

Liquidation

, Gesellschaftsrecht: Liquidation.

1.
Liquidation.

2.
Der Begriff wurde im Bereich des in Art. 20 EinigV vorgesehenen Übergangsrechts für den öffentlichen Dienst der ehem. DDR verwendet. A. war die ersatzlose Auflösung der bisherigen Beschäftigungsstelle (vgl. Anl. I zum EinigV Kap XIX Abschn. III Sachgeb. A Nr. 1 Abs. 4 Nr. 3). Bei A. der Beschäftigungsstelle konnten sämtliche Arbeitsverhältnisse ohne weitere Gründe ordentlich gekündigt werden.




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