Advocatus diaboli

(lat.), Anwalt des Teufels. Ursprünglich Spitzname für den Juristen, der in kirchlichen Seligsprechungsprozessen alles vorzubringen hat, was gegen die Heiligkeit des Kandidaten spricht. Im weltlichen Sprachgebrauch Bezeichnung für einen Berater, der die jeweiligen Gegenargumente zu erwägen hat.




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