Agnaten

(lat.), die männlichen Angehörigen einer auf denselben Stammvater zurückgehenden Sippe.

oder agnatische (feste) Sippe sind die von demselben Stammvater abstammenden männlichen Familienangehörigen (Gegensatz: Kognaten, von einem gemeinsamen Eltern- oder Vorelternpaar abstammend). Die A. waren als Speer- oder Schwertmagen lange Zeit im Erbrecht und Wergeldempfang bevorzugt gegenüber den Spindel- oder Kunkelmagen der wechselnden Sippe, die durch jede Eheschließung neu begründet wurde.

ist der von demselben Familienvater über Männer abstammende Familienangehörige (z.B. eheliches Kind, eheliches Kind des Sohnes, eheliches Kind des Sohnessohnes usw.), dem im römischen und germanisch-frühmittelalterlichen Recht wohl besondere Vorrechte zukommen (Gegensatz Kognat).




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