Allphasensteuer

ist eine Rechtsverkehrsteuer, die bei jedem Wechsel der Verfügungsmacht oder des Eigentums auf jeder Wirtschaftsstufe erhoben wird, z. B. die Umsatzsteuer. Bei der Einphasensteuer wird der Unternehmer auf nur einer Umsatzstufe betroffen, bei der Mehrphasensteuer auf mehreren, bestimmten Umsatzstufen.

war bis 1967 gültiges Prinzip für die Berechnung der Umsatzsteuer, bei dem auf jeder Wirtschaftsstufe (Erzeuger, Hersteller, Grosshändler, Einzelhändler) gesondert Brutto-Umsatz- steuer von den Roheinnahmen erhoben wurde. Nachteilig wirkte sich vor allem die Kumulativwirkung durch mehrfache Besteuerung in den einzelnen Wirtschaftsstufen aus. Seit 1. 1. 1968 Mehrwertsteuer.




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