Alterspräsident

der an Lebensjahren älteste Abgeordnete eines Parlaments; führt beim ersten Zusammentritt nach einer Neuwahl den Vorsitz bis zur Wahl des Präsidenten.

der an Lebensjahren älteste Abgeordnete eines Parlaments, der in der 1. Sitzung bis zur Wahl eines Präsidenten den Vorsitz führt.

ist der einem Gremium wegen des höchsten Lebensalters aller Mitglieder Vorsitzende Mensch, der vielfach die konstituierende Sitzung leitet. Lit.: Klopp, H., Das Amt des Alterspräsidenten, 2000

wird der an Lebensjahren älteste Abgeordnete eines Parlaments genannt, der bei dessen erstem Zusammentritt nach einer Neuwahl bis zur Wahl des Präsidenten den Vorsitz führt. Im Allgemeinen erschöpft sich die Funktion des A. in der Leitung dieser Wahl.




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