Anerkennungszuständigkeit

(competence indirecte): Zuständigkeitsprüfung im Rahmen der Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Anerkennungszuständigkeit liegt vor, wenn aus der Sicht des Gerichtes des Staates, in dem die Anerkennung einer Entscheidung betrieben wird, das Erstgericht international zuständig war.




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