Annexkompetenz

ist die Ausdehnung einer ausdrücklich zugeteilten Zuständigkeit (Kompetenz) in die mit diesem Gebiet in notwendigem Zusammenhang stehenden Annexe. Die A. ist ein Fall ungeschriebener Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs. Sie ist im Rechtsstaat selten.

ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes.




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