Anspruchs- und AnwartschaftsüberführungsgesetzDas AAÜG v. 25. 7. 1991 (BGBl. I 1677) m. Änd. regelt die Überführung der Ansprüche aus den zum 31. 12. 1991 geschlossenen Zusatzversorgungssystemen und Sonderversorgungssystemen der ehem. DDR in die Rentenversicherung. S. a. Versorgungsruhensgesetz. 
  
   
 Weitere Begriffe : Eidliche Vernehmung der Partei | Öffentliche Beglaubigung | Schifferbetriebsverbände  | 
					      
      			      				
 
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