Apothekenrabatt

ist der Preisnachlass, den die Apotheken den Krankenkassen zu gewähren haben, sofern diese die Rechnung binnen 10 Tagen nach Eingang begleichen. Er betrug 2008 für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel 2,30 EUR je Arzneimittel und wird seit 2009 von den Vertragspartnern angepasst (§ 130 SGB V).




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