Aufsichtsbeschwerde

(= Dienstaufsichtsbeschwerde), formloser Rechtsbehelf, der sich gegen eine Amtsperson oder Behörde richtet und bei Dienstvorgesetzten oder übergeordneter Behörde eingelegt wird. A. ist an keine Frist gebunden und begründet keine Rechtspflicht zur Erteilung eines Bescheides.

Dienstaufsichtsbeschwerde, Beschwerde (2).




Vorheriger Fachbegriff: Aufsichtsbehörden | Nächster Fachbegriff: Aufsichtspersonen, technische


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen