Auskuppeln

Glatteis. Unter Auskuppeln versteht man das Einlegen des Leerlaufs. Auskuppeln ist verboten auf und vor Gefällstrecken (weil die Bremswirkung des Motors dadurch ausgeschaltet wird), zweckmäßig beim Anhalten vor einer Ampel (statt mit schleifender Kupplung) sowie beim Schleudern auf Glatteis (unter gleichzeitigem Gegensteuern).




Vorheriger Fachbegriff: Auskunftsverweigerungsrecht | Nächster Fachbegriff: Auslösewert


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen