Ausscheren

Blinken, Fahrstreifenwechsel, Rückspiegel, Überholen. Unter Ausscheren versteht man das Verlegen der Fahrlinie, insbesondere aus einer fahrenden Kolonne heraus. Geringe Seitenbewegungen und allmähliches Herausfahren fallen nicht darunter. Das Ausscheren begründet insbesondere Warn-(Blink-) und Rückschaupflichten.




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