Bandverteidiger

im katholischen Kirchenrecht ein priesterlicher Beamter der Gerichtsverwaltung mit der Aufgabe, in kirchlichen Eheprozessen den Bestand (das "Band") der Ehe von Amts wegen zu verteidigen, wenn die Eheschliessung als fehlerhaft und darum für nichtig erklärt zu werden beantragt wird.




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