Bankenorderscheck

Orderscheck, den ein Kreditinstitut zur Zahlungsabwicklung im Außenhandel im Auftrag eines Kunden auf eine ausländische Korrespondenzbank zieht. Bankenorderschecks werden verwendet, wenn Zahlungen in Drittwährungen erfolgen sollen, die weder im Land des Exporteurs noch im Land des Importeurs gesetzliches Zahlungsmittel sind. Die beauftragte Bank des Käufers belastet diesen mit dem Scheckgegenwert auf seinem Konto. Dann wird der Scheck an die bezogene Bank zur Gutschrift für den Verkäufer oder an den Verkäufer direkt übersandt, der den Scheck bei seiner Bank einreichen kann.




Vorheriger Fachbegriff: Bankenkonsortium | Nächster Fachbegriff: Bankenstimmrecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen