Batterie

ist die Zusammenschaltung mehrerer gleichartiger technischer Geräte oder elektrochemischer Elemente vor allem zur Stromversorgung.

Das G v. 25. 6. 2009 über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (B.-G, BGBl. I 1582) ersetzt die B.-VO i. d. F. v. 2. 7. 2001 (BGBl. I 1486) m. Änd., die i. W. die generelle Reduzierung bestimmter Schwermetallanteile im Abfall zum Ziel hatte. Das B.-G gilt nun für alle Arten von Batterien und Akkus. S. a. Elektro- und Elektronikgeräte.




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