Beanstandungsrecht

, Kommunalrecht: Zu unterscheiden ist zwischen dem gemeindeinternen Beanstandungsrecht und dem Beanstandungsrecht der für die Kommunalaufsicht zuständigen Behörde.




Vorheriger Fachbegriff: Beamter im strafrechtlichen Sinne | Nächster Fachbegriff: Beanstandungsrecht der Kommunalaufsichtsbehörde


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen