Beförderungszwang

besteht grundsätzlich bei allen Öffentlichen Verkehrsmitteln (Eisenbahn, Strassenbahn, Post, öffentliche Fähren) sowie für alle, die die
Beförderung von Personen und Sachen öffentlich anbieten (z. B. Kraftdroschke). Wann Beförderung abgelehnt werden kann, ist in den einzelnen Gesetzen geregelt.




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