Belegarzt

ist der in einem Krankenhaus von Fall zu Fall Betten für seine Patienten benötigende, frei praktizierende Arzt, der mit dem Krankenhausträger einen entsprechenden auf Dauer angelegten Belegarztvertrag schließt. Arztrecht Lit.: Münzel, H., Chefarzt- und Belegarzt vertrag, 2. A. 2001




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