Betriebs- und Geschäftsgeheimnis

Im Sozialrecht :

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle betriebs- und geschäftsbezogenen Daten, auch von juristischen Personen, die Geheimnischarakter haben (§67 Abs. 1 S. 2 SGB X), z.B. die Organi- sation und Konzepte von sozialen Einrichtungen. Die Betriebsund Geschäftsgeheimnisse sind im Sozialrecht wie ein Sozialgeheimnis geschützt.




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