Betriebsarzt

Im Sozialrecht :

Der Betriebsarzt ist über einen Arbeitsunfall, bei dem ein Versicherter getötet oder so schwer verletzt wurde, dass er für mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist, sowie über Berufskrankheiten zu informieren.






Vorheriger Fachbegriff: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis | Nächster Fachbegriff: Betriebsaufspaltung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 

Copyright 2012 Rechtslexikon - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen